Förderungen

Mit einer Weiterbildung qualifizieren Sie sich für Ihre berufliche Zukunft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hilfe bei der Finanzierung zu bekommen. Nachfolgend erläutern wir kurz die einzelnen Maßnahmen. Eine gute Recherchemöglichkeit über die unterschiedlichsten Förderungen bietet die Website.
http://www.foerderdatenbank.de

Bildungsprämie

Sie können über die Bildungsprämie eine Förderung des Staates bis zu 500 Euro erhalten. Sie sind erwerbstätig und überschreiten mit Ihrem versteuerbaren Einkommen nicht die Grenze von 26 500 Euro bzw. 51 200 Euro? Sie sind Berufsrückkehrer/In und oder Mutter und Vater in Elternzeit? Sind die Voraussetzungen gegeben, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein ausgestellt. Über die Website http://www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 können Sie erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.

Bildungsgutschein

Arbeitsuchend gemeldete oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen haben bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Der Bildungsgutschein kann dann bei einem zugelassenen Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden. Besprechen Sie die Übernahme der Kosten mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater oder Fallmanager. http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html
Unabhängig davon, können Sie bei der Agentur für Arbeit eine „freie Förderung“ nach § 10 SGB III beantragen. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.

Weitere Möglichkeiten

Wenn Sie eine duale Ausbildung nach dem auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen haben und unter 25 Jahre alt sind, können Sie sich um eine Förderung durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bewerben. Nähere Informationen finden Sie unter
http://www.begabtenfoerderung.de/2008-Kurzuebersicht-Duale-Ausbildungsber.180.0.html.

Steuerliche Absetzbarkeit

Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Sie die Ausgaben für eine Weiterbildung voll als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen.

Genaue Informationen erteilen die örtlichen Finanzämter, alle Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine (zentrale Telefonnummer 030/30108610 und
http://www.bdl-online.de

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